Fördermittel
Bildungskommunen
Förderrichtlinie "Bildungskommunen"
Förderrichtlinie "Bildungskommunen"
(Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Steuerung der Bildungslandschaft
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden die Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements sowie Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften.
Anträge können zum 30.09.2023 und zum 31.12.2023 eingereicht werden.
Laufzeit der Richtlinie: 31.12.2030
Bezuschusst werden Ausgaben für den Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements und eine vernetzte Bildungslandschaft sowie die Entwicklung thematischer Schwerpunkte (z. B. kulturelle Bildung, politische Bildung).
Förderanträge können bundesweit gestellt werden.
Kreise und kreisfreie Städte
Einstufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: 60 % (40 % für Region Leipzig)
Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Ausnahmsweise ist eine Antragstellung auch elektronisch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich. Für diesen Fall ist der Antrag zusätzlich ausgedruckt und rechtsverbindlich unterzeichnet auf dem
Postweg einzureichen.
Es ist eine Vorhabensbeschreibung einzureichen (maximal 15 Seiten, DIN A4, 1,5-zeilig, Arial in Schriftgröße 11).
Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen können über die Antragstellung des Landkreises einbezogen werden.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (ESF Plus-Verordnung)
Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Allgemeine Strukturfondsverordnung)
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Aus-
gabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Projektträger | DLR-PT
Weiterführende Links
Öffentliche Informationsangebote
Auf der Webseite des BMBF finden Sie weiterführende Informationen sowie Vorlagen der Antragsunterlagen.