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Fördermittel

Bildungskommunen

Titel Förderaufruf:

Förderrichtlinie "Bildungskommunen"

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie "Bildungskommunen"

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Bund
Ziel der Förderung:

(Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Steuerung der Bildungslandschaft

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden die Verbesserung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements sowie Auf- und Ausbau von analog-digital vernetzten und thematisch vertieften Bildungslandschaften.

Frist:

Anträge können zum 30.09.2023 und zum 31.12.2023 eingereicht werden.

Laufzeit der Richtlinie: 31.12.2030

Geförderte Maßnahmen:

Bezuschusst werden Ausgaben für den Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements und eine vernetzte Bildungslandschaft sowie die Entwicklung thematischer Schwerpunkte (z. B. kulturelle Bildung, politische Bildung).

Förderraum:

Förderanträge können bundesweit gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

Kreise und kreisfreie Städte

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 60 % (40 % für Region Leipzig)

Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.

Art der Förderung:

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die  Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Ausnahmsweise ist eine Antragstellung auch elektronisch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich. Für diesen Fall ist der Antrag zusätzlich ausgedruckt und rechtsverbindlich unterzeichnet auf dem
Postweg einzureichen.

Es ist eine Vorhabensbeschreibung einzureichen (maximal 15 Seiten, DIN A4, 1,5-zeilig, Arial in Schriftgröße 11).

Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen können über die Antragstellung des Landkreises einbezogen werden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (ESF Plus-Verordnung)

Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Allgemeine Strukturfondsverordnung)

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an  Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Aus-
gabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Weiterführende Links

Öffentliche Informationsangebote

Auf der Webseite des BMBF finden Sie weiterführende Informationen sowie Vorlagen der Antragsunterlagen.

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